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216. Beispiellose Zerstörung

  • Havenstraat 12, Maasbracht, Nederland

Am frühen Morgen des 30. September 1944. Gestern haben die deutschen Besatzer den Schiffern im Hafen von Maasbracht befohlen, ihre Schiffe bis heute zu verlassen. Schnell wird klar, warum. Deutsche Sprengkommandos jagen alle 240 Schiffe im Hafen eins nach dem anderen in die Luft …

Im September 1944 liegen etwa 240 Schiffe im Hafen von Maasbracht. Die Schiffer haben hier mit ihren Familien einen Zufluchtsort gefunden. Auf der Maas zu fahren, ist zu gefährlich geworden. Die Alliierten haben schon mehrmals Schiffe auf der Maas aus der Luft beschossen. Sie gehen davon aus, dass jedes Schiff, das jetzt noch unterwegs ist, ein Militärtransport der Deutschen oder für die Deutschen sein könnte.

Die deutsche Besatzungsmacht in Maasbracht hat zwar befohlen, den Hafen zu verlassen und nach Norden zu fahren, aber kein Schiffsführer hat diesem Befehl Gehör geschenkt. Es gibt schließlich keine Fracht mehr zu transportieren und das Risiko, aus der Luft beschossen zu werden, ist zu groß.

Die Deutschen in Maasbracht sind ihrerseits in Sorge, dass eine große Zahl von Schiffen den Alliierten in die Hände fallen könnte. Sie blockieren die Hafenzufahrt, indem sie dort zwei Schiffe versenken. Dadurch können die anderen Schiffe nicht mehr auslaufen und auch nicht gegen sie eingesetzt werden, so ihr Argument.

Aber die deutschen Besatzer sind sich ihrer Sache nicht sicher und fassen am 29. September 1944 einen Beschluss mit verheerenden Folgen. Alle Schiffsführer werden aufgefordert, ihre Schiffe bis zum folgenden Tag zu verlassen. Daher gehen am frühen Morgen des 30. September immer mehr Familien an Land, und sie können nur wenig Besitz mitnehmen.

Schnell sind die ersten Explosionen zu hören. Deutsche Sprengkommandos beginnen an jenem Tag mit der systematischen Sprengung sämtlicher Schiffe, sogar rund um Maastricht und auf dem Julianakanal. Eine friedliche, ungefährliche Armada geht unter …

Touristische Informationen

Havenstraat 12, Maasbracht – GPS Kode N 51 8.812, E 5 53.174

216. Beispiellose Zerstörung